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Beglaubigte Abschrift des 1887 verfassten Testaments des Kronprinzen Rudolf, 1889
© Schloß Sch ...
Beglaubigte Abschrift des Testaments des Kronprinzen Rudolf
Beglaubigte Abschrift des 1887 verfassten Testaments des Kronprinzen Rudolf, 1889 © Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. / Fotograf: Sascha Rieger

Beglaubigte Abschrift des Testaments des Kronprinzen Rudolf

Datierung1889
MaterialPapier
AbmessungenObjektmaß: H 34cm x B 21cm
Inventar NummerSKB 001843
BeschreibungBeglaubigte Abschrift des 1887 verfassten Testaments des Kronprinzen Rudolf
1 Bogen, gefaltet, auf allen 4 Seiten beschrieben

"Abschrift Erhalten den 31. Jänner 1889
S. K. u. K. ap. M. Obersthofmarschall
Anton Gf. Széchen [sic] m. p.

Testament
Nachstehendes Testament habe ich bei vollkommen klarer Besonnenheit, eigenhändig niedergeschrieben, und bitte Seine kaiserliche und königliche Apostolische Majestät unterthänigst die Mühe als Testament-Executor gnädigst auf sich nehmen zu wollen; und auch die Vormundschaft über meine Tochter Elisabeth zu übernehmen.
Zur Universalerbin meines beweglichen und unbeweglichen Vermögens bestimme ich meine Tochter Elisabeth; meiner Gemalin [sic] Stephanie bestimme ich den lebenslänglichen Nutzgenuss des gesamten Vermögens. Im Falle ihrer Wiederverehelichung hört der Nutzgenuss gänzlich auf, und geht auf meine Tochter über. Im Falle der Verehelichung meiner Tochter wird der Nutzgenuss zwischen Beiden getheilt.
Ferner bestimme ich:
1. 50.000 fl schenke ich dem Leiter meines Sekretariats Oberst von Spindler; im Falle seines Ablebens, seinem Sohne oder falls dieser nicht mehr lebt seiner Tochter.
2. 20.000 fl schenke ich dem Obersthofmeister Graf Carl Bombelles; im Falle er nicht mehr am Leben wäre, fällt dieser Betrag an die Universalerbin zurück.
3. 30.000 fl sollen nach Angabe und Ermessen meiner Frau an meine Kammerdiener, Büchsenspanner, Stallpersonale, und an jene Personen des Jagdpersonales im Wienerwald, Görgény, Laxenburg und den Donauauen vertheilt werden, von denen Sie weiss, dass sie mich besonders gut bedienten.
4. Der große Kasten mit den Aquarellen (Hochzeitsgeschenk der Wiener Industriellen) vermache ich den Hofsammlungen.
5. Von meinen in Gebrauch habenden Säbeln und modernen Jagdwaffen, sowie auch von allen meinen Jagdtrophäen, sollen an Bekannte und Verwandte, nach Angabe meiner Frau, Andenken vertheilt werden, was erübrigt vermache ich meinen Kammerdienern und Leibjägern.
6. Alle meine Jagd- und Luxushunde vermache ich meinen Jägern, sowohl Büchsenspannern als auch dem Personale im Wienerwald und in den Donau-auen.
7. Alle meine Kleider, Wäsche, Schuhe vermache ich meinen Kammerdienern.
8. Meine naturhistorischen Sammlungen vermache ich Wiener Unterrichtsanstalten nach Ermessen meiner Frau.

Ich befehle ferner, dass die bestehenden Jagdpachtungen in Görgény Szt. Imre, Liptau und im Wienerwalde nach meinem Ableben augenblicklich aufzulassen sind, desgleichen nach Ausräumung meines Besitzes die Pachtung des Schlosses in Görgény Szt. Imre.
Meine Schreibtische in Wien und Laxenburg sollen in Gegenwart meiner Frau vom Sections-Chef im Ministerium des Äusseren Herrn Ladislaus von Szögyényi-Marich aufgemacht, und die Schriften nach seinem Ermessen, theils vertilgt, theils aufgehoben werden.

Dass diese eigenhändig von mir geschriebene Anordnung mein freier Wille ist, bestättige [sic] ich mit meiner Unterschrift und meinem Siegel.
Wien, 2. März 1887
Kronprinz Erzh. Rudolf m. p."


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